Rechtsanwalt für Strafrecht
Anwaltskanzlei Edgar F.O. Fiebig in Herten
Generell gilt: Wenden Sie sich als Beschuldigter SOFORT an einen Strafverteidiger und sprechen Sie AUF KEINEN FALL mit der Polizei und den Ermittlungsbehörden!
Als Strafverteidiger vertrete ich die Interessen meiner Mandantschaft im Erwachsenenstrafrecht und Jugendstrafrecht in Fällen von Sexualstraftaten, Internetstraftaten, Betäubungsmittelstraftaten, sowie im Verkehrsstrafrecht. Auch Fälle von Diebstahl, Körperverletzung, Raub, Tötungsdelikte, Betrug oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte etc. sind seit über 30 Jahren mein Alltag.
Vom Ermittlungsverfahren, über das Zwischen- und Hauptverfahren, bei Festnahme bzw. Verhaftung, Durchsuchung oder im Vollstreckungsverfahren stehe ich meiner Mandantschaft mit jahrelanger Erfahrung zur Verfügung.
"Ich stelle mir nicht die Frage, ob schuldig oder unschuldig. Ich stelle mir die Frage, wie ich das bestmögliche Ergebnis für Sie erreichen kann. Strafverteidigung ist Kampf um Ihre Rechte."
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